Wir sind Bauherr beziehungsweise direkter Stellvertreter des
Bauherrn. Bauherr ist, wer auf seine Verantwortung und sein Risiko eine
bauliche Anlage vorbereitet und die notwendigen Maßnahmen setzt oder setzen
lässt, um sie auszuführen. Bauherr ist, in wessen Sphäre sich der Bauwille
bildet, das heißt die Absicht, ein bestimmtes Projekt nach eigenen
Vorstellungen in wirtschaftlicher und funktionaler Hinsicht zu erstellen oder
erstellen zu lassen und die dafür erforderlichen Mittel einzusetzen. Dieser
Bauwille entsteht originär, das heißt, er ist nicht einem Auftraggeberwillen
nachgeordnet. Aus dem Bauwillen erwachsen eigene Vorgaben, die dann für die
umsetzenden Auftragnehmer verbindlich werden. Der Bauherr handelt in der Regel
in eigenem Namen und definiert das Bauvorhaben unter eigener Verantwortung auch
dann, wenn er seine Tätigkeit von einem Bevollmächtigungsvertrag als direkter
Stellvertreter ableitet. Fehlt das gestaltende und bestimmende Element der
Bauherrnfunktion und handelt der Baubeauftragte vorwiegend nach festen Vorgaben
Dritter kraft des ihm erteilten Durchführungsauftrages, so kann von
Bauträgerschaft im eigentlichen Sinn nicht mehr gesprochen werden. Je nach
Umfang des Auftrages handelt es sich dann um Generalunternehmerschaft oder um
Aufträge über bestimmte Teilbereiche der Baurealisierung, etwa in Form von
Finanzierungs- oder Verwertungsübernahmen. Bei Bauvorhaben auf eigenen
Grundstücken und auf eigene Rechnung ist der Bauträger selbst Bauherr, bei
Bauten auf fremden Grundstücken oder für fremde Rechnung und auf fremdes Risiko
ist der Bauträger als Baubetreuer zwar nicht selbst Bauherr, vertritt aber die
Interessen des Bauherrn als dessen direkter Vertreter und in voller
Projektverantwortung.